Völlig anonym und es werden keine Daten übertragen.
Keine pauschalen „Bis zu“-Versprechen, die nur unter besonderen Voraussetzungen erreicht werden – sondern Ihre persönliche, nachvollziehbare Berechnung.
So summieren sich Ihre Energiekosten über 5 Jahre und so viel übernimmt EXERGON davon.
DER EXERGON-UNTERSCHIED
Der EXERGON-Zuschuss ist nicht an einen ausgewählten Sondertarif, einen Neukundenbonus oder ein auf ein Jahr begrenztes Aktionsangebot gebunden.
Er kann mit sämtlichen regulären Strom- und Gastarifen aller am Markt tätigen Energieversorgungsunternehmen in Österreich und Deutschland genutzt werden.
Und Ihr Vorteil endet nicht nach einem Jahr: Sie erhalten 60 monatliche Zuschüsse über fünf Jahre – ohne Anbieterwechsel, ohne Tarifwechsel und ohne jährliche Verlängerung.
Einmal eingerichtet, läuft Ihr Zuschussservice über die gesamte Dauer weiter. Sie müssen nicht jedes Jahr erneut vergleichen, beantragen oder abschließen.
37 Jahre Erfahrung in einem Geschäftsmodell, das Ergebnisse verlangt.
Dafür setzen wir unsere gesamte Wertschöpfungskette und unser Partnernetzwerk ein, erwirtschaften Ihre Zuschüsse und bereiten alles für die monatlichen Zahlungen an Ihr Energieversorgungsunternehmen vor.
Was wir während der Vorlaufzeit für Sie leisten →Kompakte Übersicht zu Servicegebühr, Zuschuss über 5 Jahre, Start & Ablauf, Energievertrag, ServiceDesk und Sonderfällen.
Mit dem EXERGON-Service erhalten Sie einen festen Zuschuss, der über 5 Jahre ausgezahlt wird.
Konkret heißt das:
• Sie erhalten 60 monatliche Zuschusszahlungen (über 5 Jahre).
• Die Zahlung geht direkt an Ihren Energieversorger (EVU), damit sie dort Ihrem Energiekonto gutgeschrieben wird.
• Die genaue Höhe sehen Sie vor Vertragsabschluss: Geben Sie im Formular unten Ihre Verbrauchsdaten ein – der Zuschussbetrag wird transparent angezeigt.
Sobald Ihre Servicegebühr eingegangen und die gesetzliche Widerrufs- beziehungsweise Rücktrittsfrist abgelaufen ist, schalten wir Ihren persönlichen ServiceDesk für Sie frei – in der Regel umgehend, spätestens innerhalb einer Woche.
Der Abschluss ist einfach und dauert nur wenige Minuten:
1. Formular unten ausfüllen (z. B. Name, Adresse, E-Mail und die abgefragten Energiedaten).
2. Nutzungsbedingungen akzeptieren.
3. Auf „Service zahlungspflichtig bestellen“ klicken.
4. Servicegebühr innerhalb von 14 Tagen überweisen.
Sobald Ihre Servicegebühr eingegangen und die gesetzliche Widerrufs- beziehungsweise Rücktrittsfrist abgelaufen ist, schalten wir Ihren ServiceDesk für Sie frei – in der Regel umgehend, spätestens innerhalb einer Woche. Anschließend sehen Sie dort alle Details und können Ihre Angaben bei Bedarf selbst aktualisieren.
Die Daten für Ihren Energieversorger tragen Sie im ServiceDesk ein. Sobald Ihre Servicegebühr eingegangen und die gesetzliche Widerrufs- beziehungsweise Rücktrittsfrist abgelaufen ist, schalten wir ihn für Sie frei – in der Regel umgehend, spätestens innerhalb einer Woche.
Aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen trennen wir diese Angaben bewusst vom Bestellformular.
Sie können die Daten sofort eintragen – oder später: Sie haben dafür bis zu 11 Monate Zeit. Spätestens vor Beginn der Zuschusszahlungen müssen die Angaben vollständig sein, damit Ihr Energieversorger die Zahlung richtig zuordnen kann.
Typische Angaben sind z. B. Kundennummer, Vertragskonto oder Zahlungsreferenz. Diese finden Sie meist auf Ihrer letzten Energierechnung oder im Online-Portal Ihres Energieversorgers. Im ServiceDesk erhalten Sie dazu zusätzlich konkrete Hinweise, wo Sie die Angaben bei Ihrem Anbieter finden.
Die Leistung durch Dritte ist gesetzlich geregelt. Mit dem EXERGON-Service vereinbaren Sie, dass wir die Zuschüsse direkt an Ihren Energieversorger zahlen und Ihrem dortigen Energiekonto zuordnen lassen. Die Zahlungen erfolgen somit mit Ihrem Einverständnis. Eine mit Ihrem Einverständnis ordnungsgemäß angebotene Zahlung darf grundsätzlich nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil sie von EXERGON statt von Ihnen selbst stammt. Dafür muss die Zahlung Ihrem Energievertrag eindeutig zugeordnet werden können.
Deutschland: § 267 Abs. 1 BGB bestimmt:
Hat der Schuldner nicht in Person zu leisten, so kann auch ein Dritter die Leistung bewirken.
(Auszug).
Widersprechen Sie selbst der Zahlung, kann der Energieversorger sie nach Absatz 2 ablehnen.
(Zur Erklärung: Mit Ihrer Zustimmung zu unseren Nutzungsbedingungen bestätigen Sie damit Ihr Einverständnis mit den Zuschusszahlungen an Ihren Energieversorger durch EXERGON.)
Österreich: § 1423 ABGB regelt die Annahmepflicht bei einer Einlösung mit Einverständnis des Schuldners:
Wird die Einlösung mit Einverständnis des Schuldners angeboten, so muß der Gläubiger die Zahlung annehmen
(Auszug).
Ihr Energieversorger bleibt derselbe, Ihr Vertrag bleibt derselbe, Ihr Tarif bleibt derselbe.
Das heißt:
• Sie müssen keinen neuen Energieversorger suchen.
• Sie müssen keine neuen Tarife vergleichen.
• Sie müssen keinen neuen Energieliefervertrag abschließen.
• Alles bleibt beim Alten – und Sie erhalten durch unseren Zuschuss eine spürbare Entlastung Ihrer Energiekosten, ohne jährliche Wechsel-Routine.
Sie bleiben ganz normal Kunde Ihres bisherigen Energieversorgers.
Ja. Als Verbraucher haben Sie selbstverständlich das gesetzliche Recht, Ihren Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Datum des Vertragsabschlusses.
Wenn Sie widerrufen, wird der Vertrag rückabgewickelt – Details zum Ablauf und zur Ausübung des Widerrufs finden Sie in der Widerrufsbelehrung in den Nutzungsbedingungen.
Sobald Ihre Servicegebühr eingegangen und die gesetzliche Widerrufs- beziehungsweise Rücktrittsfrist abgelaufen ist, schalten wir Ihren ServiceDesk für Sie frei – in der Regel umgehend, spätestens innerhalb einer Woche.
Der Service richtet sich an volljährige Privatpersonen (Verbraucher) mit einem regulären Strom- oder Gasvertrag in einem unterstützten Serviceland – derzeit Österreich oder Deutschland. Unternehmer, Betriebe und andere gewerbliche Abnehmer sind ausgeschlossen.
Nein. EXERGON ist kein Energieversorger (EVU) und liefert keine Energie. Sie beziehen Strom oder Gas weiterhin ausschließlich von Ihrem bestehenden Energieversorger.
Nein. Ihr Energievertrag bleibt unverändert. Sie können Ihren Anbieter natürlich freiwillig wechseln – dann müssen Sie nur die neuen Daten im ServiceDesk aktualisieren, damit die Zuschusszahlung richtig gutgeschrieben wird.
Die Servicegebühr ist der einmalige Endpreis für Ihren jeweiligen Servicevertrag. Mit diesem Einmalbetrag bezahlen Sie die Einrichtung und Verwaltung Ihres Zuschussplans, die Bereitstellung des ServiceDesk und die Organisation der Zuschusszahlungen an Ihren Energieversorger.
Es gibt keine laufenden EXERGON-Gebühren. Den genauen Einmalbetrag sehen Sie vor Ihrer Bestellung. Für Strom und Gas besteht jeweils ein eigener Servicevertrag mit einer eigenen einmaligen Servicegebühr.
Unmittelbar nach Ihrer Bestellung erhalten Sie per E-Mail eine Vertrags- und Bestellbestätigung mit allen relevanten Vertrags-, Preis- und Zahlungsdaten sowie Ihrem persönlichen Zuschussplan. Diese Bestätigung enthält zugleich die Zahlungsinformationen für Ihre Überweisung.
Nach Freischaltung Ihres ServiceDesk hinterlegen wir Ihre Rechnung ausschließlich dort als PDF zum Herunterladen. Ein Versand der Rechnung per E-Mail erfolgt nicht. Wenn Sie Strom und Gas gemeinsam bestellen, erhalten Sie für jeden Servicevertrag eine gesonderte Rechnung, die Sie mit der jeweils zugehörigen Benutzer-ID im ServiceDesk abrufen können.
Sobald Ihre Servicegebühr eingegangen und die gesetzliche Widerrufs- beziehungsweise Rücktrittsfrist abgelaufen ist, schalten wir Ihren persönlichen ServiceDesk für Sie frei – in der Regel umgehend, spätestens innerhalb einer Woche.
Die Energierechnung für Energie, Netz, Abgaben und sonstige Kosten erhalten Sie weiterhin ausschließlich von Ihrem Energieversorger.
Die Vorlaufzeit ist keine Leerlaufzeit. Während dieser ersten Phase setzen wir unsere gesamte Wertschöpfungskette und unser Partnernetzwerk für Ihre Zuschüsse ein. Wir erwirtschaften die erforderlichen Mittel, bereiten die Auszahlungen vor und organisieren die Zahlungen an Ihr Energieversorgungsunternehmen.
Sobald diese erste Phase nach zwölf Monaten abgeschlossen ist, beginnen die monatlichen Auszahlungen. Danach geht unsere Arbeit für Sie über die gesamte fünfjährige Zuschussdauer – und damit über alle 60 monatlichen Zahlungen – kontinuierlich weiter.
Der Aktivierungsstichtag ist der Kalendertag nach dem späteren Zeitpunkt aus dem vollständigen Eingang Ihrer Servicegebühr und dem Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist. Fällt dieser Stichtag auf einen Monatsersten, beginnt die zwölfmonatige Vorbereitungs- und Bereitstellungsphase an diesem Tag; andernfalls beginnt sie am unmittelbar folgenden Monatsersten. Die erste Zuschussrate wird unmittelbar nach Ablauf dieser zwölf vollen Kalendermonate fällig.
Beispiel:
Sie schließen am 03. Februar ab und überweisen die Servicegebühr. Die Servicegebühr geht am 06. Februar bei uns ein.
Die 14-tägige Widerrufsfrist endet am 17. Februar. Dann ist der Stichtag der 18. Februar.
Die zwölf vollen Kalendermonate beginnen am 1. März. Die erste Zuschusszahlung erfolgt nach deren Ablauf am 1. März des Folgejahres.
Danach erfolgt 5 Jahre lang die Zahlung jeweils am 1. eines jeden Monats.
Der Zuschuss wird direkt an Ihren Energieversorger (EVU) überwiesen, damit er Ihrem Energiekonto gutgeschrieben wird.
Dafür braucht Ihr Energieversorger einen eindeutigen Zuordnungshinweis – z. B. Kundennummer, Vertragskonto oder Zahlungsreferenz. Diese Angaben hinterlegen Sie im ServiceDesk.
Der Zuschuss läuft grundsätzlich 5 Jahre und wird in 60 monatlichen Zahlungen geleistet.
Nein. EXERGON leistet einen festen Zuschuss in der Höhe, die Sie vor der Bestellung sehen und die in Ihrem Zuschussplan vereinbart wird. Dieser vereinbarte Zuschuss bleibt über die gesamte Zuschussphase gleich. Die nach Anrechnung der gutgeschriebenen Zuschüsse verbleibenden Beträge bezahlen Sie weiterhin selbst an Ihren Energieversorger.
Der ServiceDesk ist Ihr geschützter persönlicher Online-Bereich. Nach Freischaltung stehen Ihnen dort folgende Funktionen zur Verfügung:
• Ihren Zuschussplan, Zahlungseingang und Vertragsstatus einsehen.
• Den Namen und die IBAN Ihres Energieversorgers sowie Ihre Kunden- und Zuordnungsdaten hinterlegen oder ändern.
• Ihre E-Mail-Adresse aktualisieren.
• Ihre Rechnung, Vertragsübersicht und die für Ihren Vertrag maßgeblichen AGB als PDF herunterladen.
• Die Datenschutzhinweise einsehen und die in der Vertragsdatenbank geführten Stamm-, Vertrags-, Zuschuss- und EVU-Daten zur eingeloggten Benutzer-ID herunterladen.
• Bei Bedarf Dokumente und Nachweise zur Klärung Ihres Anliegens hochladen.
• Fragen stellen und Supportanliegen übermitteln.
• Allgemeine Mitteilungen, persönliche Nachrichten und News von EXERGON lesen.
• Das EXERGON Bonusprogramm nutzen, Ihren persönlichen Empfehlungslink erstellen und Ihre Bonusmonate einsehen.
• Eine vorzeitige Beendigung Ihres Servicevertrags erklären.
Für Strom und Gas verwenden Sie jeweils die zugehörige Benutzer-ID. Für eine weitergehende Datenauskunft, etwa zu Nachrichten, Sicherheitsprotokollen oder hochgeladenen Dokumenten, können Sie ein Datenschutzanliegen über das Kontaktformular übermitteln. Einen gesetzlichen Widerruf können Sie unabhängig vom ServiceDesk über unsere Widerrufsseite erklären.
Ja. Sie können Ihre Energieversorgerdaten im ServiceDesk jederzeit aktualisieren – z. B. wenn Sie umziehen oder den Anbieter wechseln. Wichtig ist, dass die Angaben spätestens vor Beginn der Zuschusszahlungen vollständig und korrekt sind.
Sie können Ihre E-Mail-Adresse jederzeit im ServiceDesk aktualisieren. Bitte halten Sie Ihre Kontaktdaten aktuell, damit wir Sie bei Rückfragen oder wichtigen Hinweisen zuverlässig erreichen können.
Bitte prüfen Sie zunächst, ob Sie die Servicegebühr bereits überwiesen haben. Das weitere Vorgehen hängt davon ab, welcher Fall auf Sie zutrifft:
Ihre Benutzer-ID sollte im Verwendungszweck Ihres Überweisungsbelegs oder Ihrer Kontoauszüge stehen. Bitte prüfen Sie daher:
Wenn Ihre Benutzer-ID dort angegeben ist, können Sie diese sofort für den Login verwenden.
Falls Ihre Benutzer-ID auf dem Überweisungsbeleg nicht vermerkt wurde oder falsch eingegeben wurde, können Sie sich nicht in den ServiceDesk einloggen.
Für diesen Fall stellen wir ein eigenes, geschütztes Upload-Formular bereit, über das Sie Ihren Überweisungsbeleg sicher übermitteln können. Wir prüfen anschließend:
Nach positiver Prüfung erhalten Sie von uns eine Nachricht zur weiteren Vorgehensweise.
Klicken Sie hier, um Ihren Überweisungsbeleg hochzuladen.
Alle Bestellungen einer Woche (Montag bis Sonntag) werden am darauffolgenden Freitag systemseitig eingespielt und aktualisiert.
Wir können Rückfragen zu verlorenen Benutzer-IDs daher erst bearbeiten, nachdem dieser Aktualisierungslauf abgeschlossen ist.
Sie erhalten unsere Rückmeldung üblicherweise am darauffolgenden Montag. Bitte planen Sie eine Bearbeitungszeit von rund einer Woche ein.
Der Vertrag wurde bereits mit dem Klick auf „Service zahlungspflichtig bestellen“ geschlossen, ist ohne vollständigen Zahlungseingang jedoch noch nicht aktiviert.
Bitte verwenden Sie die bereits ausgestellte Benutzer-ID und beachten Sie die Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen. Falls Sie Ihre Benutzer-ID nicht mehr finden, prüfen Sie bitte zunächst Ihre Bestätigungs-E-Mail und wenden Sie sich anschließend über das Kontaktformular an uns. Lösen Sie für denselben Vertrag keine neue Bestellung aus.
Tragen Sie im ServiceDesk die neuen Daten Ihres Energieversorgers ein (z. B. neuer Anbieter und neue Kundennummer/Zahlungsreferenz). Dann kann der Zuschuss weiterhin korrekt gutgeschrieben werden.
In der Regel nicht. Bei einem Umzug gibt es oft einen neuen Energievertrag und damit neue Kundennummern oder Referenzen. Bitte aktualisieren Sie diese Daten rechtzeitig im ServiceDesk.
Das geht leider noch nicht. Für die Berechnung benötigen wir Referenzwerte aus einer vollständigen Jahresenergierechnung.
Sobald Sie nach etwa einem Jahr Ihre erste Jahresrechnung haben, können Sie den Service gerne nutzen.
Bitte prüfen Sie zuerst diese Punkte:
1. Haben Sie im ServiceDesk den richtigen Energieversorger ausgewählt?
2. Stimmt die Kundennummer / Zahlungsreferenz exakt so, wie sie auf Ihrer Rechnung steht?
3. Haben Sie kürzlich den Anbieter gewechselt oder sind umgezogen (dann brauchen wir neue Daten)?
Wenn etwas nicht passt, korrigieren Sie es bitte im ServiceDesk. Wenn alles korrekt ist und das Problem bleibt, senden Sie uns bitte eine Nachricht über den ServiceDesk.
Wenn Sie weitere Fragen haben, empfehlen wir Ihnen als Kunde, die Kontaktfunktion im ServiceDesk zu nutzen. Dort können wir Ihre Anfrage unmittelbar Ihrem Servicevertrag zuordnen. Kundenanfragen über den ServiceDesk behandeln wir vorrangig.
Auch ohne ServiceDesk-Zugang können Sie uns jederzeit über unser öffentliches Kontaktformular erreichen – beispielsweise vor einer Bestellung, vor der Freischaltung oder bei Schwierigkeiten mit der Anmeldung.
Nach den 60 regulären Zuschussmonaten werden Ihre vereinbarten zusätzlichen Bonusmonate erfüllt. Dafür fällt keine weitere Servicegebühr an. Anschließend endet der Servicevertrag planmäßig; es gibt keine automatische kostenpflichtige Verlängerung.
Ergänzend zu Ihren gesetzlichen Rechten können Sie Ihren Servicevertrag erstmals mit Ablauf Ihrer zwölfmonatigen Vorbereitungsphase und anschließend zu jedem Monatsende ohne Angabe von Gründen beenden. Ihre Erklärung können Sie jederzeit auch vorab einreichen. Sie muss uns spätestens am gewünschten Beendigungstag zugehen. Ohne Wunschdatum gilt der nächstmögliche dieser Termine. Im ServiceDesk unter Punkt 10 „Vertrag vorzeitig beenden“ sehen Sie das berechnete Datum vor dem Absenden; Eingang und Beendigungsdatum bestätigen wir per E-Mail.
Sie können Ihre Erklärung auch über unser Kontaktformular ohne Anmeldung einreichen. Für bestehende Verträge bleiben die darin vereinbarten Beendigungsrechte maßgeblich.
Für eine einmalige Servicegebühr erhalten Sie 60 monatliche Zuschüsse über fünf Jahre, deren Gesamtwert weit über der Servicegebühr liegt – ohne Änderung Ihres bestehenden Energievertrags und ohne Wechsel Ihres Energieversorgers.
GGN steht für „Günstiger geht nicht“.
Mehr dazu erfahren Sie gleich weiter unten im Bestellbereich.
Ein gesparter Euro ist ein verdienter Euro.