Wie hoch ist Ihr Zuschuss? Sehen Sie es direkt gleich hier unten.
Keine pauschalen „Bis zu“-Versprechen, die nur unter besonderen Voraussetzungen erreicht werden – sondern Ihre persönliche, nachvollziehbare Berechnung.
Ihre hochgerechneten Energiekosten und der mögliche EXERGON-Zuschuss über fünf Jahre
DER EXERGON-UNTERSCHIED
Der EXERGON-Zuschuss ist nicht an einen ausgewählten Sondertarif, einen Neukundenbonus oder ein auf ein Jahr begrenztes Aktionsangebot gebunden.
Er kann mit sämtlichen regulären Strom- und Gastarifen aller am Markt tätigen Energieversorgungsunternehmen in Österreich und Deutschland genutzt werden.
Und Ihr Vorteil endet nicht nach einem Jahr: Sie erhalten 60 monatliche Zuschüsse über fünf Jahre – ohne Anbieterwechsel, ohne Tarifwechsel und ohne jährliche Verlängerung.
Einmal eingerichtet, läuft Ihr Zuschussservice über die gesamte Dauer weiter. Sie müssen nicht jedes Jahr erneut vergleichen, beantragen oder abschließen.
37 Jahre Erfahrung in einem Geschäftsmodell, das Ergebnisse verlangt.
Dafür setzen wir unsere gesamte Wertschöpfungskette und unser Partnernetzwerk ein, erwirtschaften Ihre Zuschüsse und bereiten alles für die monatlichen Zahlungen an Ihr Energieversorgungsunternehmen vor.
Was wir während der Vorlaufzeit für Sie leisten →Kompakte Übersicht zu Servicegebühr, Zuschuss über 5 Jahre, Start & Ablauf, Energievertrag, ServiceDesk und Sonderfällen.
Mit dem EXERGON-Service erhalten Sie einen festen Zuschuss, der über 5 Jahre ausgezahlt wird.
Konkret heißt das:
• Sie erhalten 60 monatliche Zuschusszahlungen (über 5 Jahre).
• Die Zahlung geht direkt an Ihren Energieversorger (EVU), damit sie dort Ihrem Energiekonto gutgeschrieben wird.
• Die genaue Höhe sehen Sie vor Vertragsabschluss: Geben Sie im Formular unten Ihre Verbrauchsdaten ein – der Zuschussbetrag wird transparent angezeigt.
Sobald Ihre Servicegebühr eingegangen und die gesetzliche Widerrufs- beziehungsweise Rücktrittsfrist abgelaufen ist, schalten wir Ihren persönlichen ServiceDesk für Sie frei – in der Regel umgehend, spätestens innerhalb einer Woche.
Der Abschluss ist einfach und dauert nur wenige Minuten:
1. Formular unten ausfüllen (z. B. Name, Adresse, E-Mail und die abgefragten Energiedaten).
2. Nutzungsbedingungen akzeptieren.
3. Auf „Service zahlungspflichtig bestellen“ klicken.
4. Servicegebühr innerhalb von 14 Tagen überweisen.
Sobald Ihre Servicegebühr eingegangen und die gesetzliche Widerrufs- beziehungsweise Rücktrittsfrist abgelaufen ist, schalten wir Ihren ServiceDesk für Sie frei – in der Regel umgehend, spätestens innerhalb einer Woche. Anschließend sehen Sie dort alle Details und können Ihre Angaben bei Bedarf selbst aktualisieren.
Die Daten für Ihren Energieversorger tragen Sie im ServiceDesk ein. Sobald Ihre Servicegebühr eingegangen und die gesetzliche Widerrufs- beziehungsweise Rücktrittsfrist abgelaufen ist, schalten wir ihn für Sie frei – in der Regel umgehend, spätestens innerhalb einer Woche.
Aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen trennen wir diese Angaben bewusst vom Bestellformular.
Sie können die Daten sofort eintragen – oder später: Sie haben dafür bis zu 11 Monate Zeit. Spätestens vor Beginn der Zuschusszahlungen müssen die Angaben vollständig sein, damit Ihr Energieversorger die Zahlung richtig zuordnen kann.
Typische Angaben sind z. B. Kundennummer, Vertragskonto oder Zahlungsreferenz. Diese finden Sie meist auf Ihrer letzten Energierechnung oder im Online-Portal Ihres Energieversorgers. Im ServiceDesk erhalten Sie dazu zusätzlich konkrete Hinweise, wo Sie die Angaben bei Ihrem Anbieter finden.
Ihr Energieversorger bleibt derselbe, Ihr Vertrag bleibt derselbe, Ihr Tarif bleibt derselbe.
Das heißt:
• Sie müssen keinen neuen Energieversorger suchen.
• Sie müssen keine neuen Tarife vergleichen.
• Sie müssen keinen neuen Vertrag abschließen.
• Alles bleibt beim Alten – und Sie erhalten durch unseren Zuschuss eine spürbare Entlastung Ihrer Energiekosten, ohne jährliche Wechsel-Routine.
Sie bleiben ganz normal Kunde Ihres bisherigen Energieversorgers.
Ja. Als Verbraucher haben Sie selbstverständlich das gesetzliche Recht, Ihren Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Datum des Vertragsabschlusses.
Wenn Sie widerrufen, wird der Vertrag rückabgewickelt – Details zum Ablauf und zur Ausübung des Widerrufs finden Sie in der Widerrufsbelehrung in den Nutzungsbedingungen.
Sobald Ihre Servicegebühr eingegangen und die gesetzliche Widerrufs- beziehungsweise Rücktrittsfrist abgelaufen ist, schalten wir Ihren ServiceDesk für Sie frei – in der Regel umgehend, spätestens innerhalb einer Woche.
Der Service richtet sich an private Haushalte (Verbraucher) mit einem regulären Strom- oder Gasvertrag. Unternehmer, Betriebe und andere gewerbliche Abnehmer sind ausgeschlossen.
Nein. EXERGON ist kein Energieversorger (EVU) und liefert keine Energie. Sie beziehen Strom oder Gas weiterhin ausschließlich von Ihrem bestehenden Energieversorger.
Nein. Ihr Energievertrag bleibt unverändert. Sie können Ihren Anbieter natürlich freiwillig wechseln – dann müssen Sie nur die neuen Daten im ServiceDesk aktualisieren, damit die Zuschusszahlung richtig gutgeschrieben wird.
Die Servicegebühr ist das Entgelt für unseren Service. Damit erstellen wir Ihren Zuschuss, betreiben den ServiceDesk und organisieren die Zuschusszahlungen an Ihren Energieversorger.
Unmittelbar nach Ihrer Bestellung erhalten Sie per E-Mail eine Vertrags- und Bestellbestätigung mit allen relevanten Vertrags-, Preis- und Zahlungsdaten sowie Ihrem persönlichen Zuschussplan. Diese Bestätigung enthält zugleich die Zahlungsinformationen für Ihre Überweisung.
Sobald Ihre jeweilige Servicegebühr vollständig eingegangen und Ihrem Servicevertrag zugeordnet ist, senden wir Ihnen die entsprechende Rechnung unverzüglich per E-Mail zu. Wenn Sie Strom und Gas gemeinsam bestellen, erhalten Sie für jeden Servicevertrag eine gesonderte Rechnung.
Sobald Ihre Servicegebühr eingegangen und die gesetzliche Widerrufs- beziehungsweise Rücktrittsfrist abgelaufen ist, schalten wir Ihren persönlichen ServiceDesk für Sie frei – in der Regel umgehend, spätestens innerhalb einer Woche.
Die Energierechnung für Energie, Netz, Abgaben und sonstige Kosten erhalten Sie weiterhin ausschließlich von Ihrem Energieversorger.
Die Vorlaufzeit ist keine Leerlaufzeit. Während dieser ersten Phase setzen wir unsere gesamte Wertschöpfungskette und unser Partnernetzwerk für Ihre Zuschüsse ein. Wir erwirtschaften die erforderlichen Mittel, bereiten die Auszahlungen vor und organisieren die Zahlungen an Ihr Energieversorgungsunternehmen.
Sobald diese erste Phase nach zwölf Monaten abgeschlossen ist, beginnen die monatlichen Auszahlungen. Danach geht unsere Arbeit für Sie über die gesamte fünfjährige Zuschussdauer – und damit über alle 60 monatlichen Zahlungen – kontinuierlich weiter.
Der Aktivierungsstichtag ist der Kalendertag nach dem späteren Zeitpunkt aus dem vollständigen Eingang Ihrer Servicegebühr und dem Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist. Fällt dieser Stichtag auf einen Monatsersten, beginnt die zwölfmonatige Vorbereitungs- und Bereitstellungsphase an diesem Tag; andernfalls beginnt sie am unmittelbar folgenden Monatsersten. Die erste Zuschussrate wird unmittelbar nach Ablauf dieser zwölf vollen Kalendermonate fällig.
Beispiel:
Sie schließen am 03. Februar ab und überweisen die Servicegebühr. Die Servicegebühr geht am 06. Februar bei uns ein.
Die 14-tägige Widerrufsfrist endet am 17. Februar. Dann ist der Stichtag der 18. Februar.
Die zwölf vollen Kalendermonate beginnen am 1. März. Die erste Zuschusszahlung erfolgt nach deren Ablauf am 1. März des Folgejahres.
Danach erfolgt 5 Jahre lang die Zahlung jeweils am 1. eines jeden Monats.
Der Zuschuss wird direkt an Ihren Energieversorger (EVU) überwiesen, damit er Ihrem Energiekonto gutgeschrieben wird.
Dafür braucht Ihr Energieversorger einen eindeutigen Zuordnungshinweis – z. B. Kundennummer, Vertragskonto oder Zahlungsreferenz. Diese Angaben hinterlegen Sie im ServiceDesk.
Der Zuschuss läuft grundsätzlich 5 Jahre und wird in 60 monatlichen Zahlungen geleistet.
Nein. EXERGON leistet einen Zuschuss in der im Formular angezeigten Höhe. Ihre restlichen Energiekosten und Ihr Vertrag mit Ihrem Energieversorger bleiben unverändert.
Der ServiceDesk ist Ihr persönlicher Online-Bereich. Dort können Sie z. B.:
• Ihre Energieversorgerdaten hinterlegen oder ändern (z. B. Kundennummer/Zahlungsreferenz).
• Ihre E-Mail-Adresse aktualisieren.
• Ihre Informationen und Statusangaben einsehen.
• Supportfälle melden, wenn etwas unklar ist oder nicht funktioniert.
Ja. Sie können Ihre Energieversorgerdaten im ServiceDesk jederzeit aktualisieren – z. B. wenn Sie umziehen oder den Anbieter wechseln. Wichtig ist, dass die Angaben spätestens vor Beginn der Zuschusszahlungen vollständig und korrekt sind.
Sie können Ihre E-Mail-Adresse jederzeit im ServiceDesk aktualisieren. Bitte halten Sie Ihre Kontaktdaten aktuell, damit wir Sie bei Rückfragen oder wichtigen Hinweisen zuverlässig erreichen können.
Bitte prüfen Sie zunächst, ob Sie die Servicegebühr bereits überwiesen haben. Das weitere Vorgehen hängt davon ab, welcher Fall auf Sie zutrifft:
Ihre Benutzer-ID sollte im Verwendungszweck Ihres Überweisungsbelegs oder Ihrer Kontoauszüge stehen. Bitte prüfen Sie daher:
Wenn Ihre Benutzer-ID dort angegeben ist, können Sie diese sofort für den Login verwenden.
Falls Ihre Benutzer-ID auf dem Überweisungsbeleg nicht vermerkt wurde oder falsch eingegeben wurde, können Sie sich nicht in den ServiceDesk einloggen.
Für diesen Fall stellen wir ein eigenes, geschütztes Upload-Formular bereit, über das Sie Ihren Überweisungsbeleg sicher übermitteln können. Wir prüfen anschließend:
Nach positiver Prüfung erhalten Sie von uns eine Nachricht zur weiteren Vorgehensweise.
Klicken Sie hier, um Ihren Überweisungsbeleg hochzuladen.
Alle Bestellungen einer Woche (Montag bis Sonntag) werden am darauffolgenden Freitag systemseitig eingespielt und aktualisiert.
Wir können Rückfragen zu verlorenen Benutzer-IDs daher erst bearbeiten, nachdem dieser Aktualisierungslauf abgeschlossen ist.
Sie erhalten unsere Rückmeldung üblicherweise am darauffolgenden Montag. Bitte planen Sie eine Bearbeitungszeit von rund einer Woche ein.
Der Vertrag wurde bereits mit dem Klick auf „Service zahlungspflichtig bestellen“ geschlossen, ist ohne vollständigen Zahlungseingang jedoch noch nicht aktiviert.
Bitte verwenden Sie die bereits ausgestellte Benutzer-ID und beachten Sie die Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen. Falls Sie Ihre Benutzer-ID nicht mehr finden, prüfen Sie bitte zunächst Ihre Bestätigungs-E-Mail und wenden Sie sich anschließend über das Kontaktformular an uns. Lösen Sie für denselben Vertrag keine neue Bestellung aus.
Tragen Sie im ServiceDesk die neuen Daten Ihres Energieversorgers ein (z. B. neuer Anbieter und neue Kundennummer/Zahlungsreferenz). Dann kann der Zuschuss weiterhin korrekt gutgeschrieben werden.
In der Regel nicht. Bei einem Umzug gibt es oft einen neuen Energievertrag und damit neue Kundennummern oder Referenzen. Bitte aktualisieren Sie diese Daten rechtzeitig im ServiceDesk.
Das geht leider noch nicht. Für die Berechnung benötigen wir Referenzwerte aus einer vollständigen Jahresenergierechnung.
Sobald Sie nach etwa einem Jahr Ihre erste Jahresrechnung haben, können Sie den Service gerne nutzen.
Bitte prüfen Sie zuerst diese Punkte:
1. Haben Sie im ServiceDesk den richtigen Energieversorger ausgewählt?
2. Stimmt die Kundennummer / Zahlungsreferenz exakt so, wie sie auf Ihrer Rechnung steht?
3. Haben Sie kürzlich den Anbieter gewechselt oder sind umgezogen (dann brauchen wir neue Daten)?
Wenn etwas nicht passt, korrigieren Sie es bitte im ServiceDesk. Wenn alles korrekt ist und das Problem bleibt, senden Sie uns bitte eine Nachricht über den ServiceDesk.
Bitte lesen Sie zuerst diese FAQ und prüfen Sie Ihre Angaben im ServiceDesk. Wenn danach noch etwas offen ist, können Sie uns über den ServiceDesk jederzeit kontaktieren.
Wenn alle 60 Zuschusszahlungen geleistet wurden, endet der Zuschuss automatisch.
Wenn Sie den Service weiterführen möchten, können Sie den Vertrag grundsätzlich verlängern. Optimalerweise erfolgt das rechtzeitig vor Ende (z. B. etwa ein Jahr vorher), damit ein nahtloser Übergang möglich ist und keine neue Vorlaufzeit entsteht.
Für eine einmalige Servicegebühr erhalten Sie 60 monatliche Zuschüsse über fünf Jahre, deren Gesamtwert weit über der Gebühr liegt – ohne Änderung Ihres bestehenden Energievertrags und ohne Wechsel Ihres Energieversorgers.